Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Bera­tung & Ver­gleich Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Absi­che­rung im Galopp: Schutz für Ihre tie­ri­schen Begleiter

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist ein essen­ti­el­ler Bestand­teil der Absi­che­rung für Pfer­de­be­sit­zer. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die Ihr Pferd Drit­ten zufügt. Egal ob bei einem Aus­ritt, auf dem Tur­nier­platz oder im täg­li­chen Umgang – die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet Sicher­heit für Sie und Ihr Tier.

Die Leis­tun­gen der Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung umfas­sen die Über­nah­me von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter, die durch Ihr Pferd ver­ur­sacht wur­den. Dabei ist es uner­heb­lich, ob es sich um Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den han­delt. Der Abschluss die­ser Ver­si­che­rung ist für alle Pfer­de­hal­ter rat­sam, um sich vor den finan­zi­el­len Risi­ken im Umgang mit Pfer­den abzusichern.

Beson­ders sinn­voll ist die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung für alle, die regel­mä­ßig mit ihrem Pferd in der Öffent­lich­keit unter­wegs sind, sei es beim Aus­rei­ten, auf Tur­nie­ren oder bei Ver­an­stal­tun­gen. Auch Pfer­de­be­sit­zer, die ihre Tie­re auf frem­den Grund­stü­cken oder in Reit­stäl­len unter­brin­gen, soll­ten über den Abschluss die­ser Ver­si­che­rung nachdenken.

Der Abschluss einer Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist sinn­voll, um im Fal­le von Scha­dens­fäl­len nicht per­sön­lich für die ent­stan­de­nen Kos­ten auf­kom­men zu müs­sen. Gera­de bei Unfäl­len mit Per­so­nen­schä­den kön­nen die finan­zi­el­len Belas­tun­gen erheb­lich sein. Die Ver­si­che­rung bie­tet Ihnen hier einen wich­ti­gen Schutz.

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Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben. 

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Infor­ma­tio­nen zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist von gro­ßer Bedeu­tung, um Pfer­de­be­sit­zer vor finan­zi­el­len Risi­ken zu schüt­zen. Bei unvor­her­seh­ba­ren Vor­fäl­len wie Schä­den an Drit­ten oder Sach­be­schä­di­gun­gen durch das Pferd greift die­se Ver­si­che­rung und ver­hin­dert erheb­li­che Haftungsansprüche.

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz vor Haf­tungs­an­sprü­chen Drit­ter, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den. Das umfasst Per­so­nen- und Sach­schä­den sowie Ver­mö­gens­schä­den. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che und Rechtsverteidigung.

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung leis­tet, wenn das ver­si­cher­te Pferd Schä­den an Per­so­nen oder Sachen ver­ur­sacht. Dies kann bei­spiels­wei­se durch unvor­her­seh­ba­re Reak­tio­nen des Pfer­des, wie Schreck­re­ak­tio­nen oder Trit­te, gesche­hen. Der Ver­si­che­rungs­schutz erstreckt sich auf Reit- und Pfle­ge­be­tei­lig­te sowie Fremdreiter.

Trotz umfas­sen­dem Schutz gibt es Aus­schlüs­se, wie vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den, Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Schä­den durch Nut­zung des Pfer­des in ver­bo­te­ner Wei­se. Die genau­en Aus­schlüs­se vari­ie­ren je nach Versicherungspolice.

Eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für jeden Pfer­de­be­sit­zer uner­läss­lich. Sie bie­tet nicht nur recht­li­chen Schutz, son­dern ver­hin­dert finan­zi­el­le Belas­tun­gen im Fal­le von Schä­den, die durch das Pferd an Drit­ten ver­ur­sacht wer­den. Der Abschluss ist daher bereits vor dem Erwerb oder der Nut­zung eines Pfer­des ratsam.

Die Kün­di­gung oder der Wech­sel der Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­dert sorg­fäl­ti­ge Pla­nung. Infor­mie­ren Sie sich über Kün­di­gungs­fris­ten und ver­glei­chen Sie Ange­bo­te ver­schie­de­ner Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten. Ein naht­lo­ser Über­gang ist mög­lich, wenn Sie die neue Poli­ce vor der Kün­di­gung der bestehen­den abschließen.

Die Kos­ten für eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung vari­ie­ren abhän­gig von Fak­to­ren wie Pfer­de­ras­se, Alter und Nut­zung des Pfer­des. Ver­schie­de­ne Tari­fe bie­ten unter­schied­li­che Leis­tun­gen und Prei­se. Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung lie­fert maß­ge­schnei­der­te Angebote.

Im Scha­dens­fall ist eine schnel­le Mel­dung ent­schei­dend. Die meis­ten Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten bie­ten unkom­pli­zier­te Mel­de­op­tio­nen per Tele­fon oder Online-Platt­form an. Beschrei­ben Sie den Vor­fall detail­liert und rei­chen Sie alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein, um eine zügi­ge Bear­bei­tung durch die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu gewähr­leis­ten. Wenn Sie Ihre Ver­si­che­rung bei uns abge­schlos­sen haben, kön­nen Sie uns den Scha­den direkt über die­ses For­mu­lar mel­den: SCHADENMELDUNG

Ger­ne bera­ten wir Sie indi­vi­du­ell zu Ihrem per­sön­li­chen Ver­si­che­rungs­be­darf und fin­den die bes­ten Ange­bo­te für Sie.

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