Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung

Bera­tung zur Krankentagegeldversicherung

Ver­dienst­aus­fall im Krank­heits­fall absichern

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist eine sinn­vol­le Absi­che­rung, um im Fal­le von Krank­heit wei­ter­hin finan­zi­ell abge­si­chert zu sein. Sie bie­tet Ver­si­cher­ten die Mög­lich­keit, ein Kran­ken­ta­ge­geld zu erhal­ten, das die Ein­kom­mens­aus­fäl­le wäh­rend der Krank­heits­pha­se kompensiert.

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung zahlt ein ver­ein­bar­tes Kran­ken­ta­ge­geld, wenn der Ver­si­cher­te auf­grund von Krank­heit arbeits­un­fä­hig wird. Das Tage­geld dient dazu, die finan­zi­el­len Ein­bu­ßen wäh­rend der Krank­heits­pha­se aus­zu­glei­chen. Damit wird sicher­ge­stellt, dass lau­fen­de Kos­ten wie Mie­te, Kre­di­te oder Lebens­hal­tungs­kos­ten wei­ter­hin gedeckt sind, selbst wenn das Ein­kom­men durch die Krank­heit redu­ziert ist.

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist für alle Berufs­tä­ti­gen eine sinn­vol­le Opti­on, um sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Krank­heits­pha­sen abzu­si­chern. Ins­be­son­de­re Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, deren Ein­kom­men direkt von ihrer Arbeits­kraft abhängt, pro­fi­tie­ren von die­ser Ver­si­che­rung. Aber auch Arbeit­neh­mer kön­nen die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung nut­zen, um eine zusätz­li­che Absi­che­rung neben der gesetz­li­chen Lohn­fort­zah­lung zu haben.

Im Fal­le von Krank­heit ent­ste­hen nicht nur medi­zi­ni­sche Kos­ten, son­dern auch Ein­kom­mens­ein­bu­ßen durch Arbeits­un­fä­hig­keit. Die gesetz­li­che Lohn­fort­zah­lung reicht oft nicht aus, um den gewohn­ten Lebens­stan­dard auf­recht­zu­er­hal­ten. Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung schließt die­se finan­zi­el­le Lücke und sorgt dafür, dass die lau­fen­den Kos­ten auch wäh­rend der Krank­heits­pha­se gedeckt sind.

Der Abschluss einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung gibt Sicher­heit und schützt vor exis­ten­zi­el­len finan­zi­el­len Risi­ken im Krank­heits­fall. Sie ermög­licht es den Ver­si­cher­ten, sich ganz auf ihre Gene­sung zu kon­zen­trie­ren, ohne sich um die finan­zi­el­le Absi­che­rung sor­gen zu müssen.

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Infor­ma­tio­nen zur Krankentagegeldversicherung

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist essen­zi­ell, um im Krank­heits­fall den gewohn­ten Lebens­stan­dard zu hal­ten. Sie sichert ein regel­mä­ßi­ges Ein­kom­men, wenn auf­grund von Krank­heit das Arbeits­ent­gelt aus­fällt. Damit bie­tet sie finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät und schützt vor Ein­kom­mens­ein­bu­ßen wäh­rend der Genesungszeit.

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung erstat­tet ein täg­li­ches Geld­leis­tungs­prin­zip, um Ein­kom­mens­aus­fäl­le bei Krank­heit aus­zu­glei­chen. Je nach Tarif kön­nen Ver­si­cher­te selbst die Höhe des Tages­sat­zes bestim­men und so indi­vi­du­ell auf ihre Bedürf­nis­se zuge­schnit­te­nen Schutz erhalten.

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung leis­tet, sobald Ver­si­cher­te auf­grund von Krank­heit arbeits­un­fä­hig sind. Die Leis­tung setzt in der Regel nach einer ver­ein­bar­ten Karenz­zeit ein und wird solan­ge gezahlt, bis die Arbeits­fä­hig­keit wie­der­her­ge­stellt ist oder bis zum Ende der ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Leistungsdauer.

Trotz umfas­sen­dem Schutz gibt es Aus­schlüs­se, wie bei­spiels­wei­se Arbeits­un­fä­hig­keit auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen, selbst­ver­schul­de­ten Krank­hei­ten oder Arbeits­un­fä­hig­keit infol­ge von Alko­hol- oder Dro­gen­miss­brauch. Die genau­en Aus­schlüs­se vari­ie­ren je nach gewähl­tem Tarif und Versicherungsgesellschaft.

Eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Arbeit­neh­mer mit gerin­gem Kran­ken­geld­an­spruch. Sie sichert das Ein­kom­men im Krank­heits­fall und schützt vor finan­zi­el­len Eng­päs­sen, wenn das Gehalt ausfällt.

Die Kün­di­gung oder der Wech­sel der Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung erfor­dert sorg­fäl­ti­ge Pla­nung. Infor­mie­ren Sie sich über Kün­di­gungs­fris­ten und ver­glei­chen Sie Ange­bo­te ver­schie­de­ner Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten. Ein naht­lo­ser Über­gang ist mög­lich, wenn Sie die neue Poli­ce vor der Kün­di­gung der bestehen­den abschließen.

Die Kos­ten für eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung hän­gen von Fak­to­ren wie dem gewünsch­ten Tages­satz, der Karenz­zeit und dem Gesund­heits­zu­stand des Ver­si­cher­ten ab. Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung durch einen Ver­si­che­rungs­mak­ler hilft, maß­ge­schnei­der­te Ange­bo­te zu finden.

Im Krank­heits­fall infor­mie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer über die Arbeits­un­fä­hig­keit und rei­chen die erfor­der­li­chen Unter­la­gen, wie ärzt­li­che Attes­te und Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gun­gen, ein. Die Ver­si­che­rung prüft die Ansprü­che und zahlt das ver­ein­bar­te Kran­ken­ta­ge­geld direkt an den Ver­si­cher­ten aus.

Ger­ne bera­ten wir Sie indi­vi­du­ell zu Ihrem per­sön­li­chen Ver­si­che­rungs­be­darf und fin­den die bes­ten Ange­bo­te für Sie.

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