Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Bera­tung & Ver­gleich Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Sor­gen­frei ver­mie­ten und besitzen

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Absi­che­rung für alle, die im Besitz von Immo­bi­li­en sind. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die durch das eige­ne Grund­stück oder Gebäu­de Drit­ten zuge­fügt wer­den. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet Sicher­heit für Eigen­tü­mer von Wohn­häu­sern, Ver­mie­ter von Miet­ob­jek­ten und Besit­zer unbe­bau­ter Grundstücke.

Die Leis­tun­gen der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung erstre­cken sich über die Über­nah­me von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter, sei es durch man­gel­haf­te Bau­sub­stanz, nicht aus­rei­chend gesi­cher­te Geh­we­ge oder ande­re Gefah­ren­quel­len. Der Abschluss die­ser Ver­si­che­rung ist für alle Haus- und Grund­be­sit­zer rat­sam, um sich vor den finan­zi­el­len Risi­ken im Zusam­men­hang mit ihrem Eigen­tum zu schützen.

Beson­ders sinn­voll ist die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung für alle, die ver­mie­te­te Immo­bi­li­en besit­zen. Auch Eigen­tü­mer von selbst­ge­nutz­ten Häu­sern oder unbe­bau­ten Grund­stü­cken soll­ten über den Abschluss die­ser Ver­si­che­rung nach­den­ken, um sich vor mög­li­chen Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen abzusichern.

Der Abschluss einer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist sinn­voll, um im Fal­le von Schä­den nicht per­sön­lich für die ent­stan­de­nen Kos­ten auf­kom­men zu müs­sen. Ins­be­son­de­re bei Per­so­nen­schä­den kön­nen die finan­zi­el­len Belas­tun­gen erheb­lich sein. Die Ver­si­che­rung bie­tet Ihnen hier einen wich­ti­gen Schutz.

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Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben. 

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Infor­ma­tio­nen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung, um Eigen­tü­mer vor Haf­tungs­an­sprü­chen Drit­ter zu schüt­zen. Bei Schä­den oder Unfäl­len auf dem eige­nen Grund­stück haf­tet der Besit­zer. Ohne die­se Ver­si­che­rung könn­ten finan­zi­el­le Belas­tun­gen durch Scha­den­er­satz­an­sprü­che erheb­lich sein.

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor Haft­pflicht­an­sprü­chen, die sich aus Ver­let­zun­gen, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den auf dem ver­si­cher­ten Grund­stück erge­ben. Sie über­nimmt die Kos­ten für Scha­den­er­satz­an­sprü­che und Rechtsverteidigung.

Die Ver­si­che­rung leis­tet, wenn Drit­te auf dem ver­si­cher­ten Grund­stück zu Scha­den kom­men. Dies kann durch Unfäl­le, Stür­ze oder Sach­schä­den gesche­hen. Auch Mie­ter oder Hand­wer­ker sind in den Schutz ein­ge­schlos­sen. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung tritt für Schä­den ein, die dem Eigen­tü­mer recht­lich zuzu­rech­nen sind.

Trotz umfas­sen­dem Schutz gibt es Aus­schlüs­se, wie vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den, Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Ansprü­che aus ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen. Die genau­en Aus­schlüs­se vari­ie­ren je nach Versicherungspolice.

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für jeden Eigen­tü­mer von Immo­bi­li­en unver­zicht­bar. Besit­zer von Woh­nun­gen, Ein­fa­mi­li­en­häu­sern oder Grund­stü­cken sind recht­lich dazu ver­pflich­tet, sich vor Haf­tungs­an­sprü­chen zu schüt­zen. Der Abschluss erfolgt bereits vor dem ers­ten Ver­mie­ten oder Bewoh­nen der Immobilie.

Die Kün­di­gung oder der Wech­sel der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­dert sorg­fäl­ti­ge Pla­nung. Infor­mie­ren Sie sich über Kün­di­gungs­fris­ten und ver­glei­chen Sie Ange­bo­te ver­schie­de­ner Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten. Ein naht­lo­ser Über­gang ist mög­lich, wenn Sie die neue Poli­ce vor der Kün­di­gung der bestehen­den abschließen.

Die Kos­ten für eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung vari­ie­ren abhän­gig von Fak­to­ren wie der Grö­ße der Immo­bi­lie, dem Bau­jahr und dem Nut­zungs­zweck. Ver­schie­de­ne Tari­fe bie­ten unter­schied­li­che Leis­tun­gen und Prei­se. Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung lie­fert maß­ge­schnei­der­te Angebote.

Im Scha­dens­fall ist eine schnel­le Mel­dung ent­schei­dend. Die meis­ten Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten bie­ten unkom­pli­zier­te Mel­de­op­tio­nen per Tele­fon oder Online-Platt­form an. Beschrei­ben Sie den Vor­fall detail­liert und rei­chen Sie alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein, um eine zügi­ge Bear­bei­tung durch die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu gewähr­leis­ten. Wenn Sie Ihre Ver­si­che­rung bei uns abge­schlos­sen haben, kön­nen Sie uns den Scha­den direkt über die­ses For­mu­lar mel­den: SCHADENMELDUNG

Ger­ne bera­ten wir Sie indi­vi­du­ell zu Ihrem per­sön­li­chen Ver­si­che­rungs­be­darf und fin­den die bes­ten Ange­bo­te für Sie.

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