Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung

Bera­tung & Ver­gleich Firmenrechtsschutzversicherung

Recht­li­cher Schutz für Ihr Unternehmen

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist ein unver­zicht­ba­rer Beglei­ter für Unter­neh­men, die recht­li­che Sicher­heit in allen geschäft­li­chen Belan­gen wün­schen. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Rechts­strei­tig­kei­ten, sei es im Arbeits­recht, Ver­trags­recht oder in ande­ren geschäft­li­chen Angelegenheiten.

Die Leis­tun­gen der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung erstre­cken sich über die Über­nah­me von Anwalts- und Gerichts­kos­ten bis hin zur Bera­tung in recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten. Der Abschluss die­ser Ver­si­che­rung ist für Unter­neh­men jeder Grö­ße und Bran­che emp­feh­lens­wert, um sich vor den finan­zi­el­len Risi­ken von Rechts­strei­tig­kei­ten zu schützen.

Beson­ders sinn­voll ist die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung für Unter­neh­men, die im täg­li­chen Geschäfts­ver­kehr mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten und Mit­ar­bei­tern agie­ren. Auch Betrie­be, die inter­na­tio­nal tätig sind, soll­ten über den Abschluss die­ser Ver­si­che­rung nach­den­ken, um in allen recht­li­chen Belan­gen abge­si­chert zu sein.

Der Abschluss einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist sinn­voll, um im Fal­le von Rechts­strei­tig­kei­ten nicht nur recht­lich, son­dern auch finan­zi­ell gut abge­si­chert zu sein.

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Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben. 

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Infor­ma­tio­nen zur Firmenrechtsschutzversicherung

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung, um Unter­neh­men vor den hohen Kos­ten recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu schüt­zen. Ob Ver­trags­strei­tig­kei­ten, Arbeits­recht oder Steu­er­an­ge­le­gen­hei­ten – ohne die­sen Schutz könn­ten Rechts­kos­ten schnell die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät eines Unter­neh­mens gefährden.

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­de Deckung für recht­li­che Belan­ge eines Unter­neh­mens. Dies umfasst Anwalts­kos­ten, Gerichts­ge­büh­ren und wei­te­re Aus­ga­ben im Zusam­men­hang mit Rechts­strei­tig­kei­ten. Auch außer­ge­richt­li­che Kon­flikt­lö­sun­gen und tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung sind oft Teil des Leistungsumfangs.

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung leis­tet, wenn ein ver­si­cher­tes Ereig­nis zu recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen führt. Dies kann bei­spiels­wei­se bei Ver­trags­strei­tig­kei­ten, Arbeits­recht oder Steu­er­prü­fun­gen der Fall sein. Die genau­en Leis­tun­gen vari­ie­ren je nach gewähl­ter Police.

Trotz umfas­sen­dem Schutz gibt es Aus­schlüs­se, wie vor­sätz­li­che Straf­ta­ten oder bereits bestehen­de Rechts­strei­tig­kei­ten bei Ver­trags­ab­schluss. Eben­so sind bestimm­te Rechts­ge­bie­te wie Ver­kehrs­recht oft nicht inklu­diert. Die genau­en Aus­schlüs­se soll­ten im Detail geprüft werden.

Eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig, wenn Ihr Unter­neh­men regel­mä­ßig Ver­trä­ge abschließt, Mit­ar­bei­ter beschäf­tigt oder geschäft­li­che Trans­ak­tio­nen durch­führt. Der Schutz bie­tet eine finan­zi­el­le Absi­che­rung, falls es zu recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kommt.

Die Kün­di­gung oder der Wech­sel der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung erfor­dert sorg­fäl­ti­ge Pla­nung. Infor­mie­ren Sie sich über Kün­di­gungs­fris­ten und ver­glei­chen Sie Ange­bo­te ver­schie­de­ner Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten. Ein rei­bungs­lo­ser Wech­sel ist mög­lich, wenn Sie die neue Poli­ce vor der Kün­di­gung der bestehen­den abschließen.

Die Kos­ten für eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung vari­ie­ren je nach Unter­neh­mens­grö­ße, Bran­che und gewähl­tem Leis­tungs­um­fang. Trotz indi­vi­du­el­ler Fak­to­ren sind die Prä­mi­en im Ver­gleich zu den poten­zi­el­len Rechts­kos­ten in einem Streit­fall oft gering.

Im Scha­dens­fall ist eine schnel­le Mel­dung ent­schei­dend. Die meis­ten Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten bie­ten unkom­pli­zier­te Mel­de­op­tio­nen per Tele­fon oder Online-Platt­form an. Beschrei­ben Sie den Vor­fall detail­liert und rei­chen Sie alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein, um eine rasche Bear­bei­tung durch die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung zu gewähr­leis­ten. Wenn Sie Ihre Ver­si­che­rung bei uns abge­schlos­sen haben, kön­nen Sie uns den Scha­den direkt über die­ses For­mu­lar mel­den: SCHADENMELDUNG

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