Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Bera­tung & Ver­gleich Wohngebäudeversicherung

Ihr Zuhau­se, unser Schutz: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nach Maß

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der Absi­che­rung für Haus­be­sit­zer. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den am eige­nen Haus, sei es durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder ande­re ver­si­cher­te Gefah­ren. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet Sicher­heit für Ihr Eigen­heim und schützt vor finan­zi­el­len Eng­päs­sen im Fal­le von Schadensfällen.

Die Leis­tun­gen der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erstre­cken sich über die Über­nah­me von Kos­ten für Repa­ra­tu­ren, Wie­der­her­stel­lung und Wie­der­auf­bau des Gebäu­des. Der Abschluss die­ser Ver­si­che­rung ist für Haus­be­sit­zer uner­läss­lich, um sich vor den finan­zi­el­len Risi­ken im Zusam­men­hang mit Schä­den am Wohn­ge­bäu­de zu schützen.

Beson­ders sinn­voll ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für alle, die ein eige­nes Haus besit­zen, sei es zur Selbst­nut­zung oder als Ver­miet­ob­jekt. Auch Eigen­tü­mer von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern oder Feri­en­im­mo­bi­li­en soll­ten über den Abschluss die­ser Ver­si­che­rung nach­den­ken, um sich vor mög­li­chen Scha­dens­fäl­len abzusichern.

Der Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist sinn­voll, um im Fal­le von Schä­den am Wohn­ge­bäu­de nicht per­sön­lich für die ent­stan­de­nen Kos­ten auf­kom­men zu müssen.

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Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben. 

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Infor­ma­tio­nen zur Wohngebäudeversicherung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist essen­zi­ell, um das eige­ne Zuhau­se vor unvor­her­seh­ba­ren Risi­ken zu schüt­zen. Ob durch Feu­er, Sturm oder Lei­tungs­was­ser­schä­den – ohne die rich­ti­ge Absi­che­rung könn­te die finan­zi­el­le Belas­tung im Scha­dens­fall erheb­lich sein. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gewähr­leis­tet Schutz für das Gebäu­de und des­sen Bestandteile.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­de Leis­tun­gen, dar­un­ter Schutz vor Schä­den durch Feu­er, Sturm, Hagel, Lei­tungs­was­ser und wei­te­re Gefah­ren. Sie über­nimmt nicht nur Repa­ra­tur- oder Wie­der­auf­bau­kos­ten, son­dern auch die Kos­ten für Auf­räum­ar­bei­ten und Sanierungsmaßnahmen.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung leis­tet bei Schä­den, die durch ver­si­cher­te Risi­ken am Wohn­ge­bäu­de ent­ste­hen. Das umfasst bei­spiels­wei­se Brand‑, Sturm‑, oder Was­ser­schä­den. Die Ver­si­che­rung bie­tet Schutz sowohl für Eigen­tü­mer als auch für Ver­mie­ter und schafft so Sicher­heit für die Exis­tenz des Gebäudes.

Trotz umfas­sen­dem Schutz gibt es Aus­schlüs­se, wie bei­spiels­wei­se Schä­den durch nor­ma­le Abnut­zung, man­geln­de Instand­hal­tung oder vor­sätz­li­che Hand­lun­gen. Auch bestimm­te Natur­ka­ta­stro­phen kön­nen aus­ge­schlos­sen sein. Die genau­en Aus­schlüs­se sind abhän­gig von den Versicherungsbedingungen.

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für jeden Haus­be­sit­zer oder Ver­mie­ter unver­zicht­bar. Sie schützt vor finan­zi­el­len Risi­ken, die durch unvor­her­seh­ba­re Schä­den am Gebäu­de ent­ste­hen kön­nen. Der Abschluss ist beson­ders wich­tig beim Bau oder Erwerb eines Eigenheims.

Die Kün­di­gung oder der Wech­sel der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erfor­dert sorg­fäl­ti­ge Über­le­gung. Infor­mie­ren Sie sich über Kün­di­gungs­fris­ten und ver­glei­chen Sie Ange­bo­te ver­schie­de­ner Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten. Ein naht­lo­ser Über­gang ist mög­lich, wenn Sie die neue Poli­ce vor der Kün­di­gung der bestehen­den abschließen.

Die Kos­ten für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung vari­ie­ren abhän­gig von Fak­to­ren wie Gebäu­de­grö­ße, Bau­jahr und Lage. In der Regel sind die Prä­mi­en jedoch im Ver­hält­nis zu den poten­zi­el­len Scha­dens­kos­ten mode­rat. Indi­vi­du­el­le Ange­bo­te erhal­ten Sie durch eine per­sön­li­che Beratung.

Im Scha­dens­fall ist eine schnel­le Mel­dung ent­schei­dend. Die meis­ten Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten bie­ten ein­fa­che Mel­de­op­tio­nen per Tele­fon oder Online-Platt­form an. Schil­dern Sie den Vor­fall detail­liert und rei­chen Sie alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein, um eine zügi­ge Bear­bei­tung durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu gewähr­leis­ten. Wenn Sie Ihre Ver­si­che­rung bei uns abge­schlos­sen haben, kön­nen Sie uns den Scha­den direkt über die­ses For­mu­lar mel­den: SCHADENMELDUNG

Ger­ne bera­ten wir Sie indi­vi­du­ell zu Ihrem per­sön­li­chen Ver­si­che­rungs­be­darf und fin­den die bes­ten Ange­bo­te für Sie.

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